Vereinfachungen
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Das Solarpaket kommt. Zukünftig soll es für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren.
Um den Ausbau Photovoltaik in Deutschland noch mehr zu steigern, hat das Kabinett im August 2023 das sogenannte “Solarpaket I” beschlossen – den Gesetzenturf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Das Solarpaket I ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende.
Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Nun soll eine Registrierung im Marktstammdatenregister genügen. 2023 wurden bereits rund 300.000 Balkonkraftwerke registriert. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Dazu kommen noch weitere Vereinfachungen.
KfW Photovoltaik Förderung
Die Photovoltaik Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine weitere bundesweite Form der Förderung für Photovoltaikanlagen.
Um eine PV-Anlage durch die KfW fördern zu lassen, muss diese die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Einspeisung des Solarstromes in das öffentliche Netz gewährleistet ist.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude auf dem die Anlage installiert werden soll, nicht zu Zwecken der Stromerzeugung errichtet wurde. Für Wohnhäuser trifft dies grundsätzlich zu.
Neben der bundesweiten Förderung über die KfW-Bank bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an.
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.